Gastgewässer
Gästegewässerkarte
Die grünen Markierungen begrenzen den Angelbereich. Dieser ist durch Pumpwerke oder den Uferverlauf der Geeste in gerader Linie der einfliessenden Gräben begrenzt. Die Gräben selbst dürfen nicht beangelt werden.
- Der rot markierte Bereich der Abschnitte Geeste 2, 3 und 4 darf nicht beangelt werden!
- Beachten Sie das Schutzgebiet an der Schiffdorfer Stauschleuse!
- Im Einlauf des Elmloher Kanals darf nicht mehr geangelt werden!
- Die Weiden dürfen nicht befahren werden. Landwirtschaftlicher Verkehr hat Vorrang.
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Ausgabe von Gastkarten sind ein gültiger Personalausweis und Nachweis der Sportfischerprüfung oder ein gültiger (Bundes-)Fischereischein.
Tageskarte (24 Stunden)
Kosten: 12,00 €
Die Gastkarte gilt gleichzeitig als Ausnahmegnehmigung/Nachweis zum Befahren der Wirtschaftswege.
Die Gastkarte kann jederzeit, ohne Erstattung eines möglichen Restguthabens eingezogen werden, wenn gegen die Auflagen/Bedingungen verstoßen wird.
Ausgabestelle:
Angelgeschäft Fisherman`s Partner, Zur Hohen Lieth 11, Spaden
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