Wir unterscheiden zwischen Aktiven- und Jugendmitgliedern sowie Förderern. Aktives Mitglied kann jeder werden, der eine Fischerprüfung abgeschlossen hat. Jugendliche ab 14 Jahre auch mit Fischerprüfung.
Ein Fördermitglied kann jede Person werden.
In 3 Schritten zum Mitglied im ASV Spaden
1. Aufnahmeantrag ausfüllen und absenden
2. Antwort abwarten, danach den Beitrag entsprechend der Mitteilung überweisen
3. Vereinspapiere und Erlaubnisschein entgegennehmen - Angeln gehen
Alle nötigen Unterlagen findest Du unter Download
Kosten der Neuaufnahme / Mitgliedschaft
Mitglieder bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres: | 55,00€ |
Mitglieder ab Vollendung des 60. Lebensjahres: | 60,00€ |
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: | 28,00€ |
Förderer des Vereines: | mind. 28,00€ |
Aufnahmegebühr für Erwachsene: | 100,00€ |
Weitere Kostenpunkte
Sportfischerlehrgang: (verpflichtend, falls nicht vorhanden) | ca. 90.00€ |
Vereinsaufkleber: | 1,00€ |
Schlüsselband: | 2,00€ |
Vereinsnadel: | 8,00€ |
Vereinsaufnäher: | 4,50€ |
Wechseln Mitglieder, die als Förderer des Vereins in den Verein eintraten in den Status eines aktiven Mitgliedes, so wird nachträglich die Aufnahmegebühr und der anteilige Jahresbeitrag erhoben. Die Beiträge werden am 01.02. eines jeden Jahres per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Für Neuaufnahmen ist die Teilnahme am SEPA-Einzugsverfahren verpflichtend.
Abgabe von Fangmeldungen
Ab Mai 2024 können Fänge in unserem digitalen Fangbuch gemeldet werden. https://asvspaden.fangmeldung.de
Fangmeldungen müssen bis zum 31.12. jeden Jahres beim Vorstand abgegeben werden. Erfolgt dies nicht, so wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben, die zum Jahresbeitrag addiert wird.
2024 kann die Rückgabe auch noch per E-Mail im PDF-Format an folgende Adresse Fangmeldungen gesendet werden.
Arbeitsdienst
Laut der Satzung des ASV Spaden werden von den aktiven Mitgliedern (Jugendliche und Erwachsene bis einschließlich 60 Jahre) fünf Stunden Arbeitsdienst verlangt. Wer bis zum 30. September eintritt, muss den vollen Arbeitsdienst leisten. Wer danach eintritt, ist von der Arbeitsdienst-Verpflichtung für das laufende Kalenderjahr befreit.
Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 14. Januar 2018 wird das Ausfallgeld für den Arbeitsdienst ab 2019 im Voraus mit dem Jahresbeitrag zusammen abgebucht. Nach Ableistung des Arbeitsdienstes wird das Geld erstattet.
Ersatzgebühr für nicht geleisteten Arbeitsdienst
Für Rückfragen, kontakiert uns gern:
Aufnahmeantrag
Der Aufnahmeantrag ist zu unterschreiben, mit den notwendigen Kopien und einem Passbild zu versehen und postalisch an den 1. Vorsitzenden zu senden. Nach dem Eingang wird der Vorstand den Aufnahmeantrag prüfen, gegebenenfalls weitere Unterlagen anfordern und sich im Anschluss mit dem Antragsteller in Verbindung setzen. Gemäß der Satzung des ASV Spaden e.V. von 1971 kann der Aufnahmeantrag ohne Angabe von Gründen vom Vorstand abgelehnt werden!
Austritt
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss zur Wirksamkeit bis zum 30. September des Jahres schriftlich beim 1. Vorsitzenden vorliegen. Eine Bestätigung der Kündigung wird zugesandt, bei Einverständnis auch per E-Mail.